Bis zu 80% Förderung sichern
Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe haben Sie Anspruch auf staatliche Zuschuss-Förderung. Wir begleiten Sie komplett durch die Antragstellung bei der KfW.
Aktuelle Fördersätze
Gültig für Anträge seit dem 21. Juli 2026. Zu diesem Datum hat die KfW die Konditionen der Heizungsförderung (Programm 458) neu geregelt.
Grundförderung
30% für alle Wärmepumpen im Förderprogramm – unabhängig von Einkommen und Nutzung.
+ 16% Klimageschwindigkeitsbonus
Für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (altersunabhängig) sowie von Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebszeit. Nur für selbst genutzte Wohneinheiten.
+ bis zu 40% Einkommensbonus
Gestaffelt nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder – nur für Selbstnutzer. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, nicht das Brutto.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich jede Grenze einmalig um 10.000 € – unabhängig davon, wie viele Kinder es sind. Nur in der untersten Stufe steigt die Förderobergrenze auf 80%, sonst bleibt es bei 70%.
Entfallen: Bonus für natürliches Kältemittel
Den früheren Effizienzbonus von 5% gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr – natürliche Kältemittel wie R290 sind inzwischen Standard. Wir verbauen sie weiterhin ausschließlich: leiser Betrieb, hohe Vorlauftemperaturen und keine Probleme mit künftigen F-Gas-Verboten.
Obergrenze der Förderung:
Grundsätzlich sind maximal 70% der förderfähigen Kosten möglich. Auf 80% steigt die Obergrenze nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000€ – mit Familienzuschlag (mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt) bis 40.000€.
Für die erste Wohneinheit werden bis zu 28.000€ an Kosten anerkannt, für die zweite bis sechste je 15.000€, ab der siebten je 8.000€. Der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 19.600€, in der untersten Einkommensstufe bei 22.400€.
Die Förderung wird weiter abgebaut:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12% und danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte – ab August 2028 fällt er komplett weg. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750€. Zum 31. Dezember 2030 läuft das Programm aus. Wer wechseln will, fährt früher deutlich besser.
Förderbeispiele
Beispiel 1
Selbst genutztes Einfamilienhaus, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000€
30% Grundförderung + 16% Klimabonus
Beispiel 2
Selbst genutztes EFH, Ölheizung, Einkommen bis 40.000€
30% + 16% + 30% = 76%, gedeckelt auf 70%
Beispiel 3
Selbst genutztes EFH, Ölheizung, Einkommen bis 30.000€
30% + 16% + 40% = 86%, gedeckelt auf 80%
Beispiel 4
Selbst genutztes EFH mit Gasheizung unter 20 Jahren
nur Grundförderung – kein Klimabonus
Beispiel 5
Vermietete Immobilie
Boni sind an die Selbstnutzung gebunden
Ablauf der Förderantragstellung
Annahme unseres Angebots – Leistungsvertrag mit auflösender Wirkung
Unser Förderservice erhebt die notwendigen Informationen
Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) durch uns als Fachunternehmer
Anlage Ihres Profils bei Meine KfW und Antragstellung
Nach Zusageschreiben der KfW: Beginn des Vorhabens
Durchführung des Heizungswechsels
Begleichung aller Rechnungen
Identifizierung per Video- oder Post-Ident-Verfahren
Erstellung der BnD (Bestätigung nach Durchführung) durch uns
Upload aller Unterlagen und Nachweis bei der KfW
Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Konto
Schöpfen Sie das volle Potential aus!
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess – kostenlos und kompetent.
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